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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen:Wahl der Pfarrgemeinderäte im Kath. Seelsorgebereich Obermain-Jura

Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026
Datum:
Veröffentlicht: 19.12.25
Von:
SSB Obermain-Jura

Am 1. März 2026 finden im Seelsorgebereich Obermain-Jura die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Sie werden bei uns als Allgemeine Briefwahl durchgeführt.

Sie erhalten die Wahlunterlagen bis spätestens 15. Februar 2026. Eine persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich. Die Wahlbriefe müssen am 1. März 2026 bis 18:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Sie können Ihren Wahlbrief per Post an den Verwaltungssitz des Kath. Seelsorgebereichs Obermain-Jura in 96260 Weismain, Kirchplatz 5 schicken, dort abgeben oder bei Gottesdiensten in die aufgestellten Wahlurnen in den Kirchen einwerfen.

Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind. Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich. Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels

Wahlberechtigt sind

  • alle katholischen Christinnen und Christen der jeweiligen Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben. 
  • auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie am Leben der jeweiligen Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen. Der Antrag ist spätestens am 1. Februar 2026 beim Wahlausschuss der Pfarrgemeinde zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort in den Pfarrbüros. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kanditatur zugestimmt haben.

Wahlvorschläge

  • können mehrere Namen umfassen.
  • kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 4. Januar 2026 beim Wahlausschuss oder den Pfarrbüros einreichen.
  • müssen die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Das Wählerverzeichnis

liegt vom 11.01.2026 bis 18.01.2026 im Pfarrbüro am Verwaltungssitz des Kath. Seelsorgebereichs Obermain-Jura, Kirchplatz 5, 96260 Weismain zur Überprüfung aus. Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Weismain sind:

Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, Freitag 14:00 – 16:00 Uhr.

Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem jeweiligen Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

 

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Pfarrbüros oder die Mitglieder des Wahlausschusses Ihrer Pfarrgemeinde.